I. Geltungsbereich
1. Die folgenden AGB gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages, auch für alle künftigen Verträge, sofern nichts Entgegenstehendes vereinbart wird.
2. Vertragsgrundlage ist das Angebot der Fotografin, indem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung beschrieben sind. Das Angebot ist unverbindlich.
3. Es gelten ausschließlich die AGB der Fotografin. Abweichende AGB des Kunden werden hiermit widersprochen. Diese werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Vertragsbestandteil.
4. Widerspricht der Auftraggeber diesen AGB, so kann er dies binnen drei Werktagen schriftlich erklären.
5. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, egal welcher Form (Papierabzug oder digital – ob als Download, Datei auf USB) mit der verwendeten Kamera.
II. Auftragsverarbeitung
1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei den von der Fotografin gelieferten Lichtbildern um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) handelt.
2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitete Dateien in hochauflösender Form als JPEG. Die Herausgabe der unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Eine Aufbewahrung der digitalen Dateien ist nicht Bestandteil des Vertrages und wird durch das Angebot bestimmt.
3. Soweit nicht vom ursprünglichen Vertrag umfasst ist die Fotografin in der künstlerisch-technischen Gestaltung der digitalen Auftragsarbeiten frei, ist ein anderer Bildstil gewünscht, so ist dies gesondert zu honorieren.
4. Soweit der Auftraggeber zur Auftragsdurchführung Vorlagen, Objekte oder Eigentum zur Verfügung stellt, muss er zur Verwendung berechtigt sein, die nicht das Urheberrecht verletzen. Im anderen Fall hat er die Fotografin von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.
5. Bei Hochzeiten wird keine Garantie seitens der Fotografin gewährt, dass alle anwesenden Gäste auch tatsächlich fotografiert werden.
6. Reklamationen, die sich auf die gelieferten Lichtbilder und/oder digitalen Dateien, den Zustand oder die Qualität des Bildmaterials beziehen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Geschieht dies nicht nach Ablauf der Frist, so gelten die Lichtbilder als vertragsmäßig und mangelfrei angenommen.
III. Nutzungs- und Urheberrechte
1. Das Urheberrecht aller digital erstellten Lichtbilder liegt bei der Fotografin. Dies ist laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2. Nutzungsrechte an den Auftragsfotografien erwirbt der Auftraggeber nur im vertraglich festgelegten Umfang. Dies beinhaltet ausschließlich die private Nutzung der digitalen Dateien. Eine Veränderung oder Weiterverarbeitung der gelieferten digitalen Dateien oder Lichtbilder ist nicht zulässig und bedarf einer Genehmigung der Fotografin.
3. Wurde dem Auftraggeber die kommerzielle Nutzung der Auftragsfotografien erteilt, so ist er verpflichtet die Fotografin als Urheberin zu nennen. Wird dagegen verstoßen, berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zu Schadensersatz.
4. Für die unberechtigte Nutzung der Auftragsfotografien durch den Auftraggeber ist in jedem Einzelfall, vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung jedweder Schadensersatzansprüche durch die Fotografin bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte sind schriftlich zu vereinbaren.
6.
Wurde der Fotografin die Veröffentlichung der Auftragsfotografien gestattet, so behält sich die Fotografin als Bildautor das Recht vor, die
Nutzungsrechte am Urheberrecht der Lichtbilder und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.
IV. Haftung, Gefahrtragung
1. Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln.
2. Gehen überlassene und zurückgegebene Fotografien beim Auftraggeber unter oder werden sie beschädigt, ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
3. Beim Verstoß gegen die Benennung des Urhebers bei Veröffentlichung der Auftragsfotografien ist eine Vertragsstrafe in Höhe des vollen vereinbarten Nutzungsentgeltes zu zahlen. Fehlt es an einer Vereinbarung, bestimmt sich die Vertragsstrafe nach dem üblichen Nutzungshonorar.
4. Sollte es aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen zu einem Ausfall der Fotografin kommen, was nicht vorhersehbar ist, so ist die Fotografin bemüht für Ersatz zu sorgen und dies dem Auftraggeber weiterzuleiten. Für die dadurch entstehenden evtl. Mehrkosten wird nicht gehaftet.
5. Sollte es trotz sorgsamer organisatorischer Sorgfalt und höherer Gewalt zum Ausfall kommen, verpflichtet sich die Fotografin zur Rückerstattung des Anzahlungsbetrages (z.B. bei Hochzeiten).
6.
Die Fotografin haftet für Lichtbilder nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang des Herstellers, bei unsachgemäßem Umgang oder Lagerung wird
keine Haftung übernommen.
V. Zahlungsbedingungen und Preise
1. Alle Preise sind bindend und vertraglich geregelt.
2. Es können Preisänderungen bei Nachbestellungen oder zukünftigen Verträgen auftreten, dies gilt nicht für verbindliche Bestellungen, die Vertragsbestandteil sind.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die gelieferten Fotopakete und Rechte Eigentum der Fotografin. Die Einräumung des Nutzungsrechtes an den Auftragsfotografien erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung sämtlicher Ansprüche der Fotografin auf Honorar und Nebenkosten aus dem Auftrag.
4. Zahlungen sind per Überweisung oder in bar möglich.
VI. Honorar
1. Für die Auftragsfotografien wird ein Honorar vereinbart.
2. Bei Hochzeiten ist eine Anzahlung bei Vertragsabschluss binnen 14 Tagen auf das angegebene Konto (Bankverbindung: Claudia Oltrop, IBAN DE02 2856 2297 8710 1521 00, BIC GENODEF1UPL, Raiba-Voba eG Großefehn) zu überweisen.
3. Ist ein Pauschalpreis vereinbart und wird die für die Auftragsdurchführung vorgesehene Zeit erheblich überschritten, ohne dass diese Überschreitung von der Fotografin zu vertreten ist, ist das Honorar angemessen ( 140 €/Std.) zu erhöhen.
4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vereinbarte Zeit aus unvorhersehbaren Gründen erheblich überschritten, die die Fotografin nicht vertreten kann oder es zu Wartezeiten kommt, so ist dieser Mehraufwand entsprechend zu vergüten.
5. Kosten für die Auftragsdurchführung, wie Reisekosten, wenn nicht anders vereinbart, Kosten für Requisiten, Materialkosten, wenn diese den vereinbarten Rahmen übersteigen, sowie Übernachtungskosten sind gesondert zu vergüten.
6. Gestaltungsberatung und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen der Fotografin. Sie können von ihr gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind und vom Kunden zusätzlich gewünscht werden.
VII. Rücktritt
1. Der Auftraggeber hat das Recht, bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, vom Vertrag zurückzutreten. Dies muss schriftlich auf dem Postweg (Claudia Oltrop, Reithstraße 6, 26629 Großefehn) oder per eMail (COltrop@t-online.de) erfolgen und wird erst wirksam, wenn die Fotografin dies schriftlich bestätigt.
2. Wird ein Auftrag aus unerklärlichen Gründen kurzfristig storniert, so behält sich die Fotografin vor, den Anzahlungsbetrag in Höhe der Hälfte des vereinbarten Honorars wegen Dienstausfall einzubehalten (z.B. Hochzeiten), bei anderen Shootings fällt der Betrag in Höhe von 199 Euro an.
VIII. Datenschutz und Datenerfassung
1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich.
2. Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und dem Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
3.
Die Fotografin trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies
- zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und
- zum Zweck der Vertragsdurchführung,
- vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten und
- zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen
erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
4. Die Fotografin wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z.B. Abzüge, Onlinegalerie, Fotobücher, Leinwände …) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
5. Die personenbezogenen Daten werden nach 2 Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
6. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Claudia Oltrop, Reithstraße 6, 26629 Großefehn.
IX. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarungen tritt eine Regelung, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
2. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.