TfP - Zeit für Fotos

1. Präambel

Die Fotografin fertigt in eigener Leistung auf eigene oder fremde Rechnung Fotografien vom oben genannten „Model“ an. Stil, Inhalt und Art der Aufnahmen orientieren sich an Stilrichtungen der People-Fotografie (hier ist die Ausdruckskraft der Person im Vordergrund. Fotografiert wird oft auch noch der Oberkörper (bekleidet oder nicht), der Fokus lliegt aber immer auf dem Gesicht. Portraits eignen sich sehr gut zum Verschenken, aber auch für Bewerbungen und Wettbewerbe. Oder einfach nur zum Aufhängen in den eigenen vier Wänden) und Hochzeitsfotografie (verschiedene Stile der Hochzeit, Braut und Bräutigam in verschiedenen Posen, Portrait- und Ganzkörperaufnahmen, Paarfotos ...).

          Welche der Stilrichtungen oder die Art des jeweiligen Shootings wird vor Termin vereinbart.

 

2. Rechte

Das Model überträgt der Fotografin hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse – egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind – das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht, das Recht am eigenen Bild sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten Nutzungsarten, insbesondere im Hinblick auf Verwertung, Vervielfältigung, Veränderung, Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, Wiedergabe, Speicherung und Nachdruck in und auf allen heute nutzbaren Medien – auch teilweise – ein, und zwar ungeachtet der Übertragungs-, Träger-, Präsentations- und Speichertechniken (insbesondere Datenbanken und Internet, auch wenn die vorgenannten Arbeiten in einem abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden, der sich durch Mitglieds-Beiträge finanziert). Die Fotografin wird über die weitere Gewährung von Nutzungsrechten entscheiden.

Alle digitalen Daten, Datenträger und sonstige zur Erbringung der Leistung erforderlichen, verwendeten und benötigten Unterlagen oder Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Dias, Abzüge, Vergrößerungen, Dateien, Bilder, Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen, Inhalte, Programmierarbeiten, Datenbanken) und Rechte sind Eigentum der Fotografin und frei von Rechten Dritter.

Das Urheberrecht liegt bei der Fotografin; ohne dessen Zustimmung eventuell übergebene Abzüge, Vergrößerungen und Dateien nicht genutzt oder verwertet werden dürfen, es sei denn für rein private Zwecke des Modells.

Das Modell erteilt weiter die Zustimmung, dass die Arbeiten und deren Ergebnisse - insgesamt oder auch teilweise - von Dritten, mit denen die Fotografin eine Vereinbarung trifft, ohne Einschränkungen genutzt werden können. Das Modell gestattet der Fotografin oder einem Dritten, mit dem die Fotografin eine Vereinbarung trifft, die Urheber- / Persönlichkeitsrechte auszuüben, zu nutzen und zu verwerten und verzichtet gegenüber dem Fotografen und gegenüber Dritten zugleich auf die Geltendmachung von etwaigen Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen. Die Nennung des Namens des Modells erfolgt nach Rücksprache und Zustimmung des Modells.

 

3. Termin
Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner spätestens 2 Tage vorher davon in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt eine Benachrichtigung, so ist der Vertragspartner verpflichtet, fünfzig Prozent des Honorars (mindestens jedoch 70 €) als Ausfallentschädigung an den benachteiligten Vertragspartner zu zahlen. Sollten bereits Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten. Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (Krankheit, Katastrophen etc.).

 

4. Haftungsausschluss

Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Für Unfälle übernimmt der Fotograf keine Haftung.

Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Fototermins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

 

5. Honorar
Für die erbrachten Leistungen, Inhalte und für die eingeräumten Rechte verzichten beide Vertragspartner gegenseitig auf ein entsprechendes Geld-Honorar. Darüber hinaus erhält das Model als einmaliges und pauschales geldwertes Honorar von allen Aufnahmen kostenlos digitalisierte Bilddateien im Format JPG auf USB-Stick, Download oder als Abzug im Format 13x19cm.

Des Weiteren erhält das Model das Recht, die Aufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage zu nutzen und die Aufnahmen auf der eigenen oder auf anderen Internetseiten zu Ausstellungszwecken und zum Zweck der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Eine Veränderung - insbesondere Verfremdung - der Aufnahmen ist ohne Zustimmung der Fotografin nicht gestattet. Es wird vereinbart, dass im Falle einer Veröffentlichung durch die Fotografin oder das Model selbst ein schriftlicher Hinweis auf die Fotografin bzw. auf das Model erfolgt (www.facebook.com/FotografieOltrop, www.fotografie-oltrop.de, www.instagram.com).

 

6. Sonstiges
Das Model versichert, zum Zeitpunkt der Aufnahmen und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte zu sein, sowie nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Rauschmitteln zu stehen und nicht unter Zwang – gleich welcher Art - zu handeln. Bei Minderjährigkeit hat die Unterzeichnung durch und im Beisein der Erziehungsberechtigten zu erfolgen.

Das Model versichert weiterhin, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fototermins mit der Fotografin im Vorfeld abgestimmt zu haben und dass somit Rechte Dritter nicht verletzt werden. Sämtliche Fragen – auch zu dieser Vereinbarung - wurden im Vorfeld zur vollsten Zufriedenheit des Modells beantwortet. Das Modell hatte vor Unterschrift unter diese Vereinbarung ausreichend Zeit und Gelegenheit, Form und Inhalt der Vereinbarung und des dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Vertragszwecks zu prüfen, auch mit sachkundigen Dritten.

Es gilt als vereinbart, dass die hier vorliegende Vereinbarung auf unbestimmte Dauer geschlossen wird, also ausdrücklich auch für künftige Aufnahmen gilt; für einen Widerspruch genügt eine schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail (COltrop@t-online.de).

Das Model hat ein beiderseits unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten.

Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

Meinungsverschiedenheiten aus diesem oder über dieser Vereinbarung werden in erster Linie durch freundschaftliche Übereinkunft geregelt.

Tritt das Modell aus unbegründeten Gründen zurück oder widerruft das Einverständnis zur Veröffentlichung der Lichtbilder zu Werbezwecken, so ist ein Schadensersatz in Höhe von 199 € zu zahlen.

 

7. Fotofreigabe, Veröffentlichung und Datenschutz
Es wird unwiderruflich vereinbart, dass die vereinbarten Fotos auf denen ich oder mein Partner abgebildet sind/bin, ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung von der Fotografin im Internet, der Homepage, in Printmedien (Kooperationspartner), bei Wettbewerben, in jedem bekannten oder auch zukünftigen Medium für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen.